Mit der Einführung der revidierten Energieverordnung wurde in der Schweiz 2006 eine Kennzeichnungspflicht für Strom eingeführt. Von dieser Pflicht sind alle Unternehmen betroffen, die in der Schweiz Endverbraucher mit Elektrizität versorgen. Swissgrid stellt hierfür das Herkunftsnachweissystem zur Verfügung, das im Rahmen dieser Stromkennzeichnungspflicht den Informationsfluss von den Produzenten bis hin zu den Endverbrauchern sicherstellt. Damit wird die gesetzliche Aufgabe der Stromlieferanten wesentlich erleichtert.
Herkunftsnachweise garantieren, dass eine Strommenge von einem bestimmten Energieträger produziert wurde. Derzeit werden ausschliesslich erneuerbare Energieträger durch Herkunftsnachweise ausgewiesen. Bevor jedoch Herkunftsnachweise für eine Produktionsanlage ausgestellt werden können, muss die Anlage im Herkunftsnachweissystem erfasst sein. Seit Ende November 2007 ist Swissgrid offiziell als Ausstellerin für diese Herkunftsnachweise akkreditiert.
Mit der aktuell gültigen Energieverordnung müssen alle Anlagen, die von einer Förderung profitieren wollen (wie z.B. kostendeckende Einspeisevergütung oder Mehrkostenfinanzierung), ebenfalls im Herkunftsnachweissystem erfasst sein1.
Eine kurze Zusammenfassung zu den Herkunftsnachweisen findet man auch in unserem Factsheet.
Was sind Herkunftsnachweise?
Herkunftsnachweise geben Auskunft über:
- Die produzierte Elektrizitätsmenge in kWh
- Die Energieträger, welche zur Produktion der Elektrizität eingesetzt wurden
- Den Zeitraum und den Ort der Produktion
- Die Identifikationsdaten der Produktionsanlage
- Die technischen Daten der Produktionsanlage (Leistung, Art, etc.)
Die Abbildung stellt den physischen Weg des Stroms (unten) und den virtuellen Weg des Herkunftsnachweises (oben) dar. Der Herkunftsnachweis gelangt mittels Schweizer Herkunftsnachweissystem nach Erfassung beim Produzenten über den Händler und Stromlieferanten letzendlich zum Endkunden.
Herkunftsnachweis Prozesse
Datenerfassung
Erfassung der Stammdaten (für Unternehmen)
Für die Aufnahme als Netzbetrieber, Produzent, Händler oder Lieferant in das schweizerische Herkunftsnachweissystem muss man sich zuerst mittels Anmeldeformular anmelden:
Der Nutzungsvertrag und der Zusatzvertrag2 für den Online-Zugang werden nach Eingang des Anmeldeformulars umgehend zur Unterzeichnung zugestellt. Mit einem Online-Zugang kann man direkt über den Internetbrowser auf das System und die Herkunftsnachweise zugreifen (vergleichbar mit E-Banking).